In der Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung umfasst das versicherte Risiko die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken, aus deren Erhöhungen und Erweiterungen sowie aus neu entstehenden Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung – auch bei Änderungen der Rechtslage.
3.1 Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
3.2 Erhöhung des versicherten Risikos durch Rechtsvorschriften:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2020.08
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt sind. Dazu zählen auch spätere Erhöhungen oder Erweiterungen dieser Risiken sowie Risiken, die nach Vertragsabschluss neu für Sie entstehen. Der Schutz gilt außerdem, wenn sich das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften erhöht. Bestimmte versicherungspflichtige Fahrzeuge und Risiken mit eigener Deckungsvorsorgepflicht sind hiervon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind in der Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers.
Sind auch Erhöhungen oder Erweiterungen der Risiken abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Ausgenommen sind jedoch Risiken aus dem Halten oder Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen?
Auch Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen, sind über die sogenannte Vorsorgeversicherung erfasst. Diese ist in Ziff. 4 näher geregelt.
Was passiert bei Änderung von Rechtsvorschriften?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.