Wer mit der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht ins Ausland reist, ist bei vorübergehenden Aufenthalten für dort eintretende Versicherungsfälle geschützt – innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas bis zu 5 Jahre. Bei Schäden in den USA werden Abwehrkosten auf die Versicherungssumme angerechnet, und für behördlich angeordnete Kautionen stellt der Versicherer bis zu 250.000 EUR bereit.
Mitversichert ist – in Erweiterung zum Geltungsbereich der AVB PHV – die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Der Schutz besteht ausschließlich bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt:
- innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung,
- außerhalb Europas bis 5 Jahre.
Der Geltungsbereich Europa umfasst den Kontinent Europa im geografischen Sinn. Hinzu kommen die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Bei Schadenereignissen in den USA bzw. US-Territorien werden die Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Dazu zählen insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten.
Kautionsstellung
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution
- als Strafe,
- als Geldbuße,
- oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird
- oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts entstehen: in Europa ohne Zeitgrenze, außerhalb Europas bis zu 5 Jahre. Passiert in den USA oder US-Territorien etwas, zählen die Kosten der rechtlichen Abwehr zur Versicherungssumme. Muss wegen einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegt werden, streckt der Versicherer bis zu 250.000 EUR vor; dieser Betrag wird auf einen Schadenersatz angerechnet und ist bei Überschreitung oder bei bestimmten Verwendungen zurückzuzahlen.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei einem Auslandsaufenthalt versichert?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt gilt der Schutz innerhalb Europas ohne zeitliche Begrenzung und außerhalb Europas bis zu 5 Jahre.
Was zählt beim Geltungsbereich noch zu Europa?
Zum Geltungsbereich Europa gehören der Kontinent Europa im geografischen Sinn sowie die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira.
Bis zu welcher Höhe stellt der Versicherer eine Kaution bereit?
Muss der Versicherungsnehmer durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 EUR zur Verfügung.
Muss ich die gestellte Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025