Beim Lastschriftverfahren der GVO Versicherung in der Privathaftpflicht muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitstermin für ausreichende Kontodeckung sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt. Bleibt der Einzug wiederholt aus, kann das Mandat gekündigt und Bearbeitungsgebühren können in Rechnung gestellt werden.
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung muss in Textform abgegeben werden (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform zu kündigen (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn man nach einer schriftlichen Aufforderung des Versicherers unverzüglich zahlt. Scheitert der Einzug wiederholt aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen; danach muss der Versicherungsnehmer die Beiträge selbst überweisen und kann für Bankgebühren belangt werden.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn das Lastschriftverfahren vereinbart ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug nicht klappt?
Ja, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden konnte, ist die Zahlung noch rechtzeitig, sofern sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgt.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt fehlschlägt?
Haben Sie zu vertreten, dass trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden kann, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach müssen Sie den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Bankgebühren bei einer geplatzten Lastschrift zahlen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025