Wo die Privathaftpflicht der GVO Versicherung greift, klärt der räumliche Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands oder Liechtensteins eintreten. Diese Regelung gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung zum Geltungsbereich und legt damit fest, in welchen Ländern eingetretene Schadenfälle abgesichert sind.
Abweichend von der allgemeinen Regelung besteht Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- der Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für Schadenereignisse, die innerhalb eines bestimmten geografischen Raums eintreten. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Regelung gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung zum räumlichen Geltungsbereich.
Häufige Fragen
In welchen Ländern greift der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Sind Schadenereignisse in der Schweiz mitversichert?
Ja, die Schweiz gehört ausdrücklich zu den Ländern, in denen Versicherungsschutz für eintretende Schadenereignisse besteht.
Gilt hier eine besondere Regelung gegenüber der allgemeinen Bestimmung?
Ja, der räumliche Geltungsbereich gilt abweichend von der allgemeinen Regelung zum Geltungsbereich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025