Bei Meinungsverschiedenheiten mit der GVO Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zunächst an das interne Beschwerdemanagement wenden. Zusätzlich stehen der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde sowie der ordentliche Rechtsweg offen. Für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dessen Sitz oder der zuständigen Niederlassung.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
GVO Versicherung
Beschwerdemanagement
GVO-Platz 1
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403 60 22 103
Fax: 04403 60 22 5103
E-Mail: daniela.mueller@g-v-o.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0800 2 100 500
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit der GVO Versicherung unterschiedlicher Meinung ist, kann sich zuerst an das interne Beschwerdemanagement des Versicherers wenden. Darüber hinaus gibt es weitere Anlaufstellen: den Versicherungsombudsmann als unabhängige, kostenlose Schlichtungsstelle, die BaFin als Aufsichtsbehörde sowie den Gang vor Gericht. Die BaFin kann dabei keine verbindliche Entscheidung im Einzelfall treffen. Für Klagen gegen den Versicherer richtet sich das zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers oder der zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde über die GVO Versicherung wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der GVO Versicherung in Bad Zwischenahn wenden. Zusätzlich stehen der Versicherungsombudsmann, die BaFin und der Rechtsweg offen.
Ist die Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann kostenpflichtig?
Nein, der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Man kann sich jedoch bei Unzufriedenheit mit der Betreuung oder bei Meinungsverschiedenheiten zur Vertragsabwicklung an sie wenden.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025