Wer als Privathaftpflicht-Versicherter der GVO Versicherung gemietete Wohnräume beschädigt, ist über die Deckung abgesichert – inklusive Schäden durch Schimmelbildung. Ebenso greift der Schutz bei beschädigten Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen während Reisen sowie bei Beschädigung, Vernichtung oder Verlust privat gemieteter, geliehener oder gepachteter fremder Sachen, etwa medizinischer Geräte und Musikinstrumente, mit einer Höchstersatzleistung von 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Der Schutz gilt ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Abweichend von der Regelung zu Schimmel besteht auch Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche durch Schäden infolge von Schimmelbildung.
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen in Ferienunterkünften
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen beziehungsweise Ferienhäusern anlässlich von Reiseaufenthalten. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person diese bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gemietet, gepachtet oder geliehen hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Beschädigung, Vernichtung oder Verlust fremder Sachen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen. Voraussetzung ist, dass diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Für die Miet- und Leihdauer gibt es keine Begrenzung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf:
- elektrische medizinische Geräte wie zum Beispiel ein Hörgerät, Inhalationsgerät oder ein Blutdruck-Messgerät,
- geliehene, gemietete oder zum Gebrauch überlassene Musikinstrumente.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden:
- an Sachen, die dem Beruf oder dem Gewerbe der versicherten Personen dienen,
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren,
- an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt der Versicherungsnehmer privat gemietete Wohnräume, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür abgesichert – auch bei Schäden durch Schimmelbildung. Ebenso geschützt sind Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bei Reisen, wenn diese höchstens 6 Monate gemietet, gepachtet oder geliehen waren. Zudem umfasst der Schutz die Beschädigung, Vernichtung oder den Verlust privat gemieteter, gepachteter oder geliehener fremder Sachen, darunter bestimmte medizinische Geräte und Musikinstrumente, wobei mehrere Ausschlüsse gelten und die Leistung je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Schimmel in gemieteten Wohnräumen mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche durch Schäden infolge von Schimmelbildung, und zwar abweichend von der sonst geltenden Schimmel-Regelung.
Wie lange darf eine Ferienunterkunft gemietet sein, damit Schäden an der Einrichtung versichert sind?
Der Schutz für bewegliche Einrichtungsgegenstände in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen oder -häusern gilt bei Reiseaufenthalten, wenn diese bis zu einer Dauer von maximal 6 Monaten gemietet, gepachtet oder geliehen wurden.
Bis zu welchem Betrag zahlt der Versicherer bei beschädigten oder verlorenen fremden Sachen?
Die Höchstersatzleistung ist je Versicherungsfall auf 50.000 EUR begrenzt.
Welche Schäden an fremden Sachen sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen einschließlich Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren sowie Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium 2025