Wer im Urlaub bewegliche Einrichtungsgegenstände in einem Hotel, einer Pension oder einer Ferienwohnung beschädigt, ist über die Privathaftpflicht der GVO Versicherung geschützt, sofern die Unterkunft für höchstens sechs Monate gemietet, gepachtet oder geliehen wurde. Nicht abgedeckt sind unter anderem Schäden durch Abnutzung, an technischen Anlagen sowie durch Schimmelbildung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern. Voraussetzung ist ein Reiseaufenthalt und dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die Unterkunft für eine Dauer von maximal 6 Monaten gemietet, gepachtet oder geliehen hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche:
- wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigt man während einer Reise die beweglichen Einrichtungsgegenstände einer Ferienunterkunft, springt der Versicherungsschutz ein, wenn die Unterkunft für höchstens sechs Monate gemietet, gepachtet oder geliehen wurde. Der Schutz gilt für Hotels, Pensionen sowie Ferienwohnungen und -häuser. Bestimmte Schäden bleiben jedoch außen vor, etwa durch normale Abnutzung, an technischen Anlagen und Geräten oder durch Schimmelbildung.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer Ferienwohnung im Urlaub mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung beweglicher Einrichtungsgegenstände in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen bzw. -häusern anlässlich von Reiseaufenthalten.
Wie lange darf die Unterkunft gemietet sein, damit der Schutz greift?
Die Unterkunft muss vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person für eine Dauer von maximal 6 Monaten gemietet, gepachtet oder geliehen worden sein.
Zahlt die Versicherung auch bei Schäden durch normale Abnutzung?
Nein, Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden an Elektrogeräten oder durch Schimmel abgedeckt?
Nein, ausgeschlossen sind Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus entstehender Vermögensschäden, ebenso Schäden infolge von Schimmelbildung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016