Wer bei der GVO Versicherung eine Diensthaftpflicht innerhalb der Privathaftpflicht abgeschlossen hat und aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, erhält für weitere fünf Jahre eine sogenannte Nachhaftung: Auch nach Ende der Versicherung sind später eintretende Versicherungsfälle noch im bisherigen Umfang abgedeckt, allerdings begrenzt auf den unverbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung und die geltende Versicherungssumme.
Fällt das versicherte Risiko während der Laufzeit des Versicherungsvertrags vollständig und dauerhaft weg, weil der Versicherungsnehmer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet, endet damit die Diensthaftpflicht-Versicherung.
Für Versicherungsfälle, die nach diesem Ende eintreten, besteht dennoch Versicherungsschutz im Umfang des Vertrags. Dafür gilt Folgendes:
Der Versicherungsschutz
- gilt für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst,
- besteht für die gesamte Nachhaftungszeit im Umfang des Versicherungsvertrags, der bei Beendigung der Diensthaftpflicht-Versicherung galt. Maßgeblich ist der unverbrauchte Teil der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt jedoch höchstens die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet.
Versicherungsfälle, die in diesen Nachhaftungszeitraum fallen, werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor der Vertragsbeendigung eingetreten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet und das versicherte Risiko dadurch dauerhaft entfällt, endet die Diensthaftpflicht. Trotzdem bleibt für weitere fünf Jahre ein Schutz für Versicherungsfälle bestehen, die erst nach dem Ende auftreten. Dieser Schutz orientiert sich am zuletzt geltenden Vertrag und ist auf den noch nicht verbrauchten Teil der Jahreshöchstersatzleistung sowie auf die zuletzt geltende Versicherungssumme begrenzt. Solche Fälle gelten so, als wären sie am letzten Tag vor Vertragsende eingetreten.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst noch abgesichert?
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer von 5 Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem öffentlichen Dienst.
In welcher Höhe besteht während der Nachhaftung noch Deckung?
Es gilt der unverbrauchte Teil der Jahreshöchstersatzleistung des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt maximal die Versicherungssumme des Versicherungsjahres, in dem die Versicherung endet.
Was passiert mit Versicherungsfällen, die erst nach dem Vertragsende auftreten?
Versicherungsfälle, die in den Nachhaftungszeitraum fallen, werden so behandelt, als wären sie am letzten Tag vor der Vertragsbeendigung eingetreten, und sind im Umfang des zuletzt geltenden Vertrags gedeckt.
Wann endet die Diensthaftpflicht-Versicherung überhaupt?
Sie endet, wenn das versicherte Risiko während der Vertragsdauer vollständig und dauerhaft wegfällt, weil der Versicherungsnehmer aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025