Bei Meinungsverschiedenheiten mit der GVO Versicherung in der Privathaftpflichtversicherung kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an das Beschwerdemanagement des Versicherers wenden – ergänzend stehen ihm der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Rechtsweg offen, wobei sich das örtlich zuständige Gericht nach dem Sitz des Versicherers richtet.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
- GVO Versicherung
- Beschwerdemanagement
- GVO-Platz 1
- 26160 Bad Zwischenahn
- Telefon: 04403 60 22 103
- Fax: 04403 60 22 5103
- E-Mail: daniela.mueller@g-v-o.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Versicherer nicht einer Meinung ist, kann sich zunächst an dessen Beschwerdemanagement wenden. Darüber hinaus stehen Verbrauchern oder Personen in verbraucherähnlicher Lage der Versicherungsombudsmann als unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde offen. Auch der Rechtsweg ist möglich; das örtlich zuständige Gericht richtet sich nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde über den Versicherer zuerst wenden?
Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit an das Beschwerdemanagement des Versicherers wenden, das in Bad Zwischenahn per Post, Telefon, Fax oder E-Mail erreichbar ist.
Was ist der Versicherungsombudsmann und wer kann ihn nutzen?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, an deren Verfahren der Versicherer teilzunehmen verpflichtet ist. Nutzen können ihn Versicherungsnehmer, die Verbraucher sind oder sich in verbraucherähnlicher Lage befinden.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Man kann sich an sie wenden, wenn man mit der Betreuung nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten.
Welches Gericht ist bei einer Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025