Wer bei der GVO Versicherung eine Privathaftpflicht mit dem Baustein Haus- und Grundbesitz hält, ist als Inhaber selbst bewohnter Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferien- und Wochenendhäuser sowie unbebauter Grundstücke abgesichert – dazu kommen vermietete Immobilien in festgelegten Grenzen, erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Wallbox sowie das Bauherrenrisiko bis zu einer bestimmten Bausumme. Voraussetzung ist unter anderem eine Lage in Europa und eine zumindest teilweise eigene Wohnnutzung.
Versichert ist – in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (zum Beispiel Eigentümer oder Mieter) von:
- einer oder mehrerer selbstbewohnter Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- bis zu zwei selbstgenutzten Einfamilienhäusern (auch Doppelhaushälfte oder Reihenhaus) inklusive dazugehöriger Einliegerwohnungen.
- eines Mehrfamilienhauses bis maximal 6 Wohneinheiten, sofern mindestens eine Wohneinheit selbst bewohnt ist.
- eines selbstgenutzten Wochenend- oder Ferienhauses.
- eines selbst genutzten Büros und Praxisraumes, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht. Die Mitversicherung entfällt für die gesamte Immobilie, wenn der Anteil der gewerblich genutzten Fläche 50 % übersteigt.
- eines im Inland gelegenen, selbst bewohnten, nicht mehr gewerblich genutzten landwirtschaftlichen (Bauern-/Guts-)Hofes – mit Ausnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen.
- selbstgenutzter unbebauter Grundstücke – ausschließlich zur privaten Nutzung des Versicherungsnehmers oder mitversicherten Personen – bis maximal 25.000 m².
- eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten Wohnwagens bzw. eines Tinyhauses ohne Transport.
- eines Schrebergartens.
- einer in Europa gelegenen Lagerbox oder einer Self-Storage-Anlage bis maximal 10 m².
Mitversichert sind auch die zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope, Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche sowie das Miteigentum an zu den genannten Objekten gehörenden Gemeinschaftsanlagen (zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien:
- in Europa gelegen sind und
- Gebäude und Wohnungen vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zumindest teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Der Versicherungsschutz gilt auch für eine nicht selbst bewohnte Immobilie, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen der vorgezogenen Vermögensübertragung grundbuchamtlich übertragen wurde und von den bisher in dem Gebäude lebenden Angehörigen weiter bewohnt wird, oder die der Versicherungsnehmer erworben hat und von diesem noch nicht bewohnt werden kann. Der Versicherungsschutz entfällt spätestens ein Jahr nach der Grundbucheintragung, wenn ein Bezug der Immobilie bis dahin nicht erfolgt ist.
Vermietete Immobilien
Versichert ist – in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung von:
- einzelnen Räumen (keine abgeschlossenen Wohneinheiten) im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des Versicherungsnehmers), auch zur gewerblichen Nutzung.
- bis zu zwei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
- bis zu 4 Eigentumswohnungen (auch Ferienwohnung bzw. -haus).
- bis zu 8 Fremdenzimmern im selbst genutzten Risiko (Postanschrift/private Anschrift des Versicherungsnehmers).
- bis zu 6 einzelnen Garagen oder Stellplätzen.
- eines unbebauten Grundstücks bis 20.000 m².
Mitversichert sind auch die zugehörigen Garagen, Gärten, Biotope, Swimmingpools oder (Schwimm-)Teiche sowie das Miteigentum an zu den genannten Objekten gehörenden Gemeinschaftsanlagen (zum Beispiel gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vorgenannten Immobilien in Europa gelegen sind.
Werden die genannten Höchstgrenzen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Erneuerbare Energien
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken – in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Anlagen und für Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb:
- einer Photovoltaikanlage,
- einer Solarthermieanlage (auch Luft-, Erd- und Wasserwärmeanlagen, Kleinwindanlagen, Mini-Blockheizkraftwerken),
- einer Flächengeothermie-Anlage,
- einer privat genutzten Wallbox (Wandladestation) zur Stromversorgung von Elektrokraftfahrzeugen, Elektrofahrrädern oder E-Scootern,
- einer Balkon-Solaranlage (Balkonkraftwerk) (Einspeisung bis 800 Watt).
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Bauherrenrisiko
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken im Haus- und Grundbesitz auch auf die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Um- oder Anbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 500.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme.
Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen:
- bei Neubauten als Besitzer des zu bebauenden Grundstücks für die Dauer der Bauzeit,
- der vom Versicherungsnehmer beim Bau beschäftigten Personen für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen,
- beim Bauen mit eigener Bauleistung (Bauen in eigener Regie), jedoch ohne das Verwenden von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Kraftfahrzeugen und Turmdrehkränen.
Nicht versichert sind:
- Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt,
- Bauplanung und Bauleitung,
- Haftpflichtansprüche aus der Veränderung der Grundwasserverhältnisse,
- Bau einer Geothermie-Anlage mittels Bohrung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein deckt die gesetzliche Haftpflicht ab, die entsteht, wenn man Eigentümer oder Mieter von Wohnungen, Häusern, Grundstücken und ähnlichen Objekten ist – vom selbst bewohnten Einfamilienhaus über Ferienwohnungen bis hin zu Lagerboxen, jeweils innerhalb festgelegter Grenzen und mit Lage in Europa. Auch die Vermietung bestimmter Immobilien ist bis zu genau benannten Höchstzahlen mitversichert, ebenso der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien wie Photovoltaik oder Wallbox. Zusätzlich ist das Bauherrenrisiko bis zu einer Bausumme von 500.000 EUR je Bauvorhaben eingeschlossen, wobei einzelne Bereiche wie Bauplanung, Bauleitung oder bestimmte Bohrarbeiten ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Sind auch vermietete Immobilien über den Haus- und Grundbesitz mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der dauerhaften oder vorübergehenden Vermietung – zum Beispiel von bis zu zwei Ein- oder Zweifamilienhäusern, bis zu 4 Eigentumswohnungen, bis zu 8 Fremdenzimmern, bis zu 6 Garagen oder Stellplätzen und einem unbebauten Grundstück bis 20.000 m². Werden diese Höchstgrenzen überschritten, entfällt der Versicherungsschutz und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Bis zu welcher Bausumme ist das Bauherrenrisiko abgesichert?
Der Versicherungsschutz als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten gilt bis zu einer Bausumme von 500.000 EUR je Bauvorhaben. Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und es gelten die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Ist eine Photovoltaikanlage oder Wallbox über diesen Baustein abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien, darunter Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Flächengeothermie-Anlagen, eine privat genutzte Wallbox sowie eine Balkon-Solaranlage mit Einspeisung bis 800 Watt. Abgedeckt sind die Verkehrssicherungspflicht und die Einspeisung von Strom ins Netz eines Stromversorgungsunternehmens, auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Welche Voraussetzung gilt für den Ort der versicherten Immobilien?
Die Immobilien müssen in Europa gelegen sein. Bei selbst bewohnten Objekten müssen die Gebäude und Wohnungen zudem zumindest teilweise vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025