Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers zu Abschluss, Widerruf, laufendem Vertrag und Anzeigepflichten entgegenzunehmen, Versicherungsscheine zu übermitteln sowie Zahlungen anzunehmen. Wann eine Beschränkung dieser Vollmacht gegenüber dem Versicherungsnehmer wirkt, hängt davon ab, ob er sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder Ende eines Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge des Versicherers weitergeben und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Vertrages stehen. Ist die Vollmacht für Zahlungen beschränkt, wirkt diese Beschränkung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf ich beim Versicherungsvertreter abgeben?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich seiner Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages entgegenzunehmen.
Darf der Vertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn geleistet werden.
Wann gilt eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht mir gegenüber?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025