Wie lange ein Privathaftpflicht-Vertrag der GVO Versicherung läuft und wann er endet, hängt von der vereinbarten Vertragsdauer ab: Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden automatisch, mehrjährige Verträge lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim vollständigen Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz dafür.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses (gilt nicht für die Versicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen)
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag läuft zunächst für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um je ein Jahr, sofern nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit enden von selbst, während bei mehr als drei Jahren Laufzeit eine Kündigung ab dem dritten Jahr möglich ist. Fällt ein versichertes Interesse vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag dafür, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Privathaftpflicht-Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung bei einer der Vertragsparteien eingegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses in dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt. Dies gilt nicht für die Versicherung von Ansprüchen aus Benachteiligungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025