Bei der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung beginnt der Versicherungsschutz genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung greifen gesonderte Regelungen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt jedoch vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz aus der Versicherung setzt zu dem Datum ein, das im Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz tatsächlich gilt, muss der erste Beitrag oder der einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird dieser Beitrag zu spät oder gar nicht gezahlt, gelten dafür besondere Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der Schutz auch ohne Beitragszahlung sofort?
Nein, der angegebene Beginn gilt nur vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Beginn meines Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025