Die Privathaftpflicht der GVO Versicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, die aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson entsteht. Nicht abgesichert sind dagegen Gefahren, die aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt herrühren – hier zählt allein das private Risiko.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Der Versicherungsschutz gilt:
- als Privatperson und
- nicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die dem Versicherungsnehmer im ganz normalen Alltag als Privatperson entstehen kann. Gefahren, die mit einem Betrieb, einem Beruf, einem Dienst oder einem Amt zusammenhängen, sind von diesem Schutz nicht erfasst. Es kommt also darauf an, dass das Risiko aus dem privaten Bereich stammt.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist hier abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson.
Sind auch berufliche oder betriebliche Risiken mitversichert?
Nein. Gefahren aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt sind ausdrücklich nicht versichert.
In welcher Rolle bin ich versichert?
Der Schutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson, also für Gefahren des täglichen Lebens im privaten Bereich.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025