Die Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson – nicht jedoch aus den Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes. Zugleich gilt: Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die den Versicherungsnehmer als Privatperson im Alltag treffen kann. Risiken aus einem Betrieb, Beruf, Dienst oder Amt sind davon nicht erfasst. Zusätzlich greift der Versicherungsschutz nur, wenn ihm keine anwendbaren Sanktionen oder Embargos der EU oder Deutschlands entgegenstehen; das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch US-Sanktionen mit Bezug zum Iran betreffen.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist über diese Privathaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson, jeweils im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind auch berufliche oder betriebliche Risiken mitversichert?
Nein. Die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebs, Berufes, Dienstes oder Amtes ist nicht versichert.
Kann der Versicherungsschutz durch Sanktionen eingeschränkt sein?
Ja. Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange dem keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, das gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos, die die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022