Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gilt der Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten – und weicht damit von der sonst maßgeblichen Regelung ab.
Versicherungsschutz besteht – abweichend von der allgemeinen Regelung – für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- in der Schweiz
- in Norwegen
- in Island
- in Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadenereignisse, die innerhalb bestimmter europäischer Länder eintreten. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Regelung gilt abweichend von der ansonsten maßgeblichen Bestimmung.
Häufige Fragen
In welchen Ländern greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, in Island oder in Liechtenstein eintreten.
Sind Schadenereignisse in der Schweiz mitversichert?
Ja, die Schweiz ist ausdrücklich als Gebiet genannt, in dem Versicherungsschutz für Schadenereignisse besteht.
Gilt hier eine besondere Regelung gegenüber der allgemeinen Bestimmung?
Ja, der räumliche Geltungsbereich ist abweichend von der ansonsten geltenden Regelung festgelegt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Premium-PlusN 2025