Wer privat Daten im Internet, per Mail oder über einen Datenträger nutzt, austauscht oder bereitstellt, ist in der Privathaftpflicht der GVO Versicherung gegen daraus entstehende Schäden abgesichert – etwa wenn durch Computerviren oder andere Schadprogramme Daten bei Dritten gelöscht, verändert oder unbrauchbar gemacht werden. Der Schutz umfasst daraus folgende Personen- und Sachschäden sowie Kosten zur Wiederherstellung von Daten, setzt aber voraus, dass die Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik geschützt werden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus der privaten Nutzung, dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten. Das gilt zum Beispiel im Internet, per Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, der Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme,
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten.
Im zweiten Fall besteht Versicherungsschutz wegen:
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen,
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten,
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Obliegenheiten
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind. Beispiele hierfür sind Virenscanner oder Firewall. Diese Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Sie können auch durch Dritte erfolgen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen.
Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus folgenden Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege,
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung,
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege,
- Bereithaltung fremder Inhalte, z.B. Access-, Host-, Full-Service-Providing,
- Betrieb von Datenbanken.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ebenfalls:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreift (z.B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks),
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer bewusst Software einsetzt, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (z.B. Software-Viren, Trojanische Pferde),
- Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z.B. Spamming),
- Ansprüche, die im Zusammenhang stehen mit Dateien (z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen,
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (z.B. Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du privat Daten nutzt, austauschst, übermittelst oder bereitstellst und dabei jemand anderem ein Schaden entsteht, springt die Privathaftpflicht ein. Abgesichert sind zum Beispiel Schäden durch Viren oder andere Schadprogramme sowie daraus folgende Personen- und Sachschäden und die Kosten, um veränderte oder fehlerhaft gespeicherte Daten wiederherzustellen. Voraussetzung ist, dass du deine Daten mit Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik schützt, etwa mit Virenscanner oder Firewall. Kein Schutz besteht bei beruflichen IT-Tätigkeiten sowie bei bewussten oder rechtswidrigen Handlungen wie Hacking, Spamming oder illegalen Tauschbörsen.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich versehentlich einen Virus an jemanden weitergebe?
Ja, versichert sind Schäden bei Dritten aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme im Rahmen der privaten Datennutzung, -übermittlung und -bereitstellung.
Welche Pflichten habe ich beim Schutz meiner Daten?
Du musst dafür sorgen, dass deine auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen oder -techniken gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen, zum Beispiel durch Virenscanner oder Firewall. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die entsprechenden Rechtsfolgen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus beruflichen IT-Tätigkeiten wie Software-Erstellung, IT-Beratung, Netzwerkbetrieb, Providing oder Datenbankbetrieb. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch bewusstes unbefugtes Eindringen in fremde Systeme (Hacker-Attacken), bewussten Einsatz schädlicher Software, Spamming, widerrechtliches Sammeln von Nutzerinformationen über Dateien wie Cookies sowie Schäden durch bewusstes Abweichen von Vorschriften, etwa durch rechtswidrige Online-Tauschbörsen.
Werden auch Kosten für die Wiederherstellung von Daten übernommen?
Ja, bei Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie bei Nichterfassung und fehlerhafter Speicherung von Daten bei Dritten sind die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung und korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022