Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung sichert der Tarif Single ohne Kind ausschließlich die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson ab. Mitversicherte Personen sind in dieser Vertragsform nicht eingeschlossen, und Änderungen des Familienstandes müssen dem Versicherer gemeldet werden.
Tarif Single ohne Kind
Sofern der Tarif Single ohne Kind vereinbart ist, gilt Folgendes:
- Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
- Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
- Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen.
Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Single ohne Kind ist eine Vertragsform, die nur den Versicherungsnehmer selbst als Einzelperson absichert. Weitere Personen sind über diesen Vertrag nicht mitversichert. Wenn sich der Familienstand ändert, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden, und es gelten die Regeln zur Erhöhung und Erweiterung versicherter Risiken.
Häufige Fragen
Wer ist beim Tarif Single ohne Kind versichert?
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die persönlich gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Einzelperson.
Sind weitere Personen bei diesem Tarif mitversichert?
Nein. Die Bestimmungen über die mitversicherten Personen haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
Was muss ich tun, wenn sich mein Familienstand ändert?
Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022