Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwasser sowie durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals versichert. Ebenfalls abgedeckt sind Allmählichkeitsschäden, die durch langsame Einwirkungen von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub entstehen.
Versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwasser und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Allmählichkeitsschäden
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der folgenden Faktoren:
- Temperatur
- Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit
- Niederschläge (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden, die durch häusliche Abwasser oder durch einen Rückstau aus dem Straßenkanal entstehen. Zusätzlich sind sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert, also Schäden, die nach und nach durch Einwirkungen wie Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub verursacht werden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal mitversichert?
Ja, versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwasser und durch Abwasser aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Was zählt zu den versicherten Allmählichkeitsschäden?
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen von Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub und dergleichen.
Sind Schäden durch Feuchtigkeit abgedeckt?
Ja, Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen von Feuchtigkeit gehören zu den versicherten Allmählichkeitsschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022