In der Privathaftpflicht der GVO Versicherung sind auch sogenannte Allmählichkeitsschäden mitversichert – also Sachschäden, die nicht plötzlich, sondern nach und nach durch dauerhafte Einwirkungen entstehen. Dazu zählen langsame Schäden durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit sowie durch Niederschläge wie Rauch, Ruß oder Staub, für die Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden.
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkungen entstehen. Dazu gehören allmähliche Einwirkungen:
- der Temperatur
- von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit
- von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Was bedeutet das konkret?
Nicht nur plötzliche, sondern auch nach und nach entstehende Sachschäden sind hier vom Versicherungsschutz umfasst. Erfasst werden Haftpflichtansprüche, wenn ein Schaden durch das allmähliche Einwirken von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub entsteht.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden versichert, die erst mit der Zeit entstehen?
Ja, versichert sind Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkungen entstehen.
Welche allmählichen Einwirkungen sind konkret abgedeckt?
Abgedeckt sind allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß und Staub und dergleichen.
Zählt ein Schaden durch dauerhafte Feuchtigkeit zu den Allmählichkeitsschäden?
Ja, Feuchtigkeit wird ausdrücklich als eine der allmählichen Einwirkungen genannt, aus denen versicherte Sachschäden entstehen können.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2016