In der Privathaftpflicht der GVO Versicherung sind zahlreiche zusätzliche Tätigkeiten abgesichert – etwa Betriebspraktika, Ferienjobs, unentgeltliche Hilfeleistungen für Dritte, freiwillige Hilfe bei Notfällen, ehrenamtliches Engagement, die Betreuung von Kindern als Tagesmutter oder Babysitter, selbstständige Nebentätigkeiten im Kleingewerbe bis 18.000 € Jahresumsatz, Sachschäden gegenüber eitgebern und Kollegen bis 20.000 €, die Sportausübung sowie der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der versicherten Personen aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht (z. B. an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität) oder einem Ferienjob. Dies gilt auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen.
Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen / Gefälligkeitsschäden
Verursacht der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person einen Schaden bei privater, unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich der Versicherer nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeitshaftung) berufen. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer dies wünscht und kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Freiwillige Hilfeleistung bei Notfällen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen bei Notfällen freiwillige Hilfe leisten – im Rahmen dieser Hilfeleistung.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht hoheitlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder unentgeltlichen Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. Hierunter fällt zum Beispiel die Mitarbeit:
- in der Kranken- und Altenpflege, der Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit,
- in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessenverbänden,
- bei der Freizeitgestaltung in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen,
- als vormundschaftlich bestellter Betreuer bzw. Vormund – mit Ausnahme des beruflichen Betreuers.
Für die Dauer der Betreuung oder Vormundschaft ist im Umfang dieses Vertrages auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Person(en) versichert.
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), leistet der Versicherer keine Entschädigung.
Nicht versichert sind die Gefahren aus der Ausübung von:
- öffentlichen/hoheitlichen Ehrenämtern, wie z. B. als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr,
- wirtschaftlichen/sozialen Ehrenämtern mit beruflichem Charakter, wie z. B. als Betriebs- und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson, beruflicher Betreuer.
Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater / Babysitter
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater. Dies gilt, wenn die Tätigkeit unentgeltlich, entgeltlich oder im Rahmen der gesetzlichen Regelungen über geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.
Versichert ist dabei insbesondere die Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen Kindern. Dies gilt im Rahmen des eigenen Haushalts und/oder des Haushalts der zu betreuenden Kinder, auch außerhalb der Wohnung, z. B. Spielen, Ausflüge.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kinder erleiden.
Nicht versichert ist jedoch die Ausübung dieser Tätigkeit in Betrieben und Institutionen (z. B. Kindergärten, Kinderhorten, Kindertagesstätten).
Nicht versichert sind die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Kinder sowie die Haftpflicht wegen Abhandenkommens von Sachen und des Verlusts von Geld der zu betreuenden Kinder.
Erlangt ein Kind Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten im Rahmen eines Kleingewerbes
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 18.000 €. Dies gilt, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Bei der selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit muss es sich handeln um:
- Flohmarkt- und Basarverkauf,
- Änderungsschneiderei, Handarbeiten,
- Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung und Botendienste,
- Annahme von Sammelbestellungen,
- Markt- und Meinungsforschung, Daten- und Texterfassungen, Übersetzungen,
- die Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht sowie Fitnesskurse,
- den Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk,
- die Betätigung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Hierbei dürfen keine Angestellten beschäftigt werden.
Der Versicherer ist zudem von der Leistung frei, wenn der Jahres-Gesamtumsatz im vorigen Geschäftsjahr 18.000 € überstieg.
Haftpflichtansprüche von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber und Arbeitskollegen aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten.
Besteht für den Versicherten Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 20.000 €.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch von Geld, Urkunden und Wertpapieren,
- Vermögensfolgeschäden,
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen,
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherern und Arbeitgebern.
Sportausübung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen aus der Ausübung von Sport.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus:
- einer jagdlichen Betätigung,
- der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie Vorbereitungen hierzu (Training).
Waffen und Munition
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem klassischen Privatleben deckt dieser Vertrag eine Reihe zusätzlicher Tätigkeiten ab: von Praktikum und Ferienjob über Nachbarschaftshilfe, Notfallhilfe und Ehrenamt bis zur Kinderbetreuung als Tagesmutter oder Babysitter. Auch kleine selbstständige Nebentätigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 18.000 € sowie bestimmte Sachschäden gegenüber Arbeitgebern und Kollegen bis 20.000 € sind eingeschlossen. Hinzu kommen der Schutz bei der Sportausübung und beim erlaubten privaten Besitz von Waffen. In vielen Fällen greift der Schutz jedoch nicht, wenn eine andere Versicherung leistungspflichtig ist, und es gelten jeweils klar benannte Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich bei einem Ferienjob oder Praktikum ein Gerät beschädige?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder einem Ferienjob ist mitversichert – auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen.
Gilt der Schutz auch für meine Tätigkeit als Tagesmutter oder Babysitter?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dieser Tätigkeit, egal ob sie unentgeltlich, entgeltlich oder im Rahmen geringfügiger Beschäftigung ausgeübt wird. Nicht versichert ist die Ausübung in Betrieben und Institutionen wie Kindergärten oder Kindertagesstätten, ebenso wenig die persönliche Haftpflicht der Kinder sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen und Verlust von Geld der betreuten Kinder.
Bis zu welchem Umsatz ist eine selbstständige Nebentätigkeit mitversichert?
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten sind bis zu einem Jahres-Gesamtumsatz von maximal 18.000 € versichert, sofern kein anderweitiger Schutz besteht. Es dürfen keine Angestellten beschäftigt werden, und der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Umsatz im vorigen Geschäftsjahr 18.000 € überstieg.
Wie hoch ist die Leistung bei Sachschäden gegenüber dem Arbeitgeber?
Die Höchstersatzleistung beträgt je Schadenfall und Versicherungsjahr 20.000 €. Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden durch Verschleiß, an Schmuck- und Wertsachen, an Fahrzeugen sowie Vermögensfolgeschäden und bestimmte Regressansprüche.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022