Bei der Privathaftpflicht der GVO Versicherung fällt das Risiko aus dem Halten versicherungspflichtiger Tiere wie Hunden unter den Schutz der Vorsorgeversicherung – und zwar abweichend von der grundsätzlichen Regelung, nach der dieses Risiko sonst ausgeschlossen wäre.
Abweichend von der grundsätzlichen Regelung fällt das Risiko aus dem Halten versicherungspflichtiger Tiere, zum Beispiel Hunde, unter den Versicherungsschutz der Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein versicherungspflichtiges Tier hält, etwa einen Hund, ist mit diesem Risiko über die Vorsorgeversicherung abgesichert. Damit gilt hier eine Ausnahme von der sonst vorgesehenen Regelung, nach der dieses Risiko nicht über die Vorsorgeversicherung erfasst wäre.
Häufige Fragen
Ist das Halten eines Hundes über die Vorsorgeversicherung abgedeckt?
Ja, das Risiko aus dem Halten versicherungspflichtiger Tiere wie Hunden unterliegt dem Versicherungsschutz der Vorsorgeversicherung.
Welche Tiere sind hier gemeint?
Gemeint sind versicherungspflichtige Tiere, als Beispiel werden Hunde genannt.
Weicht diese Regelung von der Grundregel ab?
Ja, die Einbeziehung dieses Risikos in die Vorsorgeversicherung gilt abweichend von der grundsätzlichen Regelung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022