In der Privathaftpflicht der GVO Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen sowie Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden mitversichert – ebenso das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde und das Reiten fremder Pferde. Ausgeschlossen bleiben dagegen Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken. Für wilde Kleintiere im Haushalt gilt eigener Schutz.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, z.B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- gezähmten Kleintieren, z.B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen,
- Bienen,
- Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunden.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren,
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche der Tierhalter/-eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer gegen den Versicherungsnehmer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Wilde Kleintiere
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Halten und Hüten von im Haushalt des Versicherungsnehmers befindlichen wilden Kleintieren (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione, Reptilien) zu privaten Zwecken.
Versichert ist der Ersatz von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht rund um bestimmte Tiere: zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere, Bienen und bestimmte Assistenzhunde. Auch wer fremde Hunde oder Pferde nicht gewerbsmäßig hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt, ist mitversichert, sofern keine Tierhalterhaftpflichtversicherung greift. Für eigene Hunde, Pferde, Rinder, andere Reit- und Zugtiere, Wildtiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere besteht dagegen kein Schutz. Wilde Kleintiere im eigenen Haushalt sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, ebenso Kosten für ihr Wiedereinfangen zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere über die Privathaftpflicht abgesichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen, Kaninchen und Tauben sowie von gezähmten Kleintieren wie Singvögeln, Papageien, Hamstern und Meerschweinchen. Auch Bienen und Blinden-, Signal- und Behindertenbegleithunde sind eingeschlossen.
Bin ich versichert, wenn ich fremde Hunde oder Pferde hüte oder ein fremdes Pferd reite?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter fremder Pferde sowie als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken – allerdings nur, soweit kein Schutz über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
Welche Tiere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren, von wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Sind wilde Kleintiere wie Schlangen oder Spinnen im Haushalt abgesichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten und nicht genehmigungspflichtigen Halten und Hüten von wilden Kleintieren wie Schlangen, Spinnen, Skorpionen und Reptilien im Haushalt zu privaten Zwecken. Ersetzt werden auch Aufwendungen für das Wiedereinfangen der Tiere zur Abwehr öffentlicher Gefahren.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Grün 2022