Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt eine subsidiäre Regelung: Bestehen im Schadenfall Ansprüche aus anderen Versicherungsverträgen, gehen deren Leistungen vor. Verlangt der Versicherungsnehmer dennoch eine Regulierung, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Wird vom Versicherungsnehmer aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, wird der Versicherer in Vorleistung treten und den Schadenfall bedingungsgemäß regulieren.
IV. Deckungserweiterungen
Was bedeutet das konkret?
Wenn für denselben Schaden auch eine andere Versicherung aufkommen könnte, ist zunächst diese andere Versicherung zuständig. Das gilt selbst dann, wenn auch dort eine nachrangige Haftung vereinbart wurde. Möchten Sie den Schaden dennoch über diesen Vertrag abwickeln, springt der Versicherer zunächst ein und reguliert den Fall gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Welche Versicherung zahlt, wenn mehrere Verträge greifen?
Kann für den Schaden eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
Was gilt, wenn auch der andere Vertrag nachrangig haftet?
Der Vorrang der anderen Versicherungsverträge gilt auch dann, wenn in einem dieser Verträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
Kann ich den Schaden trotzdem über diesen Vertrag regulieren lassen?
Ja. Wird aus diesem Versicherungsvertrag eine Regulierung verlangt, tritt der Versicherer in Vorleistung und reguliert den Schadenfall bedingungsgemäß.
Was bedeutet Subsidiarität in diesem Zusammenhang?
Subsidiarität bedeutet hier, dass die Leistungen aus anderen Versicherungsverträgen vorrangig sind, soweit daraus eine Entschädigung beansprucht werden kann.