Bei einem Teilschaden am Fahrrad übernimmt die GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus die notwendigen Reparaturkosten samt Ersatzteilen in gleicher Art und Güte bis zur vereinbarten Versicherungssumme – und regelt zugleich, was gilt, wenn ein Ersatzteil nicht mehr verfügbar ist.
Erstattung bei einem Teilschaden:
- Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und Güte, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
- Der Versicherer erstattet die angefallenen notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Ersatzteil nicht mehr verfügbar:
Ist das zur Funktion des Fahrrads dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird der Totalschaden des Fahrrads unterstellt. Es erfolgt eine Entschädigung nach Nr. 4 (Totalschaden).
Was bedeutet das konkret?
Wird dein Fahrrad beschädigt, aber nicht komplett zerstört, zahlt die Versicherung die Reparatur. Dazu gehören die benötigten Ersatzteile in vergleichbarer Qualität und der Arbeitslohn, damit das Rad wieder verkehrs- und funktionstüchtig ist. Die Erstattung ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Lässt sich ein wichtiges Ersatzteil nicht mehr beschaffen, wird der Fall wie ein Totalschaden behandelt.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Teilschaden erstattet?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten, also Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie der Arbeitslohn, die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen – maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Gibt es eine Obergrenze für die Reparaturkosten?
Ja, die Erstattung erfolgt maximal in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In welcher Qualität werden Ersatzteile ersetzt?
Die Ersatzteile werden in gleicher Art und Güte ersetzt.
Was passiert, wenn ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr verfügbar ist?
Ist das zur Funktion des Fahrrads dienende Ersatzteil nicht mehr verfügbar, wird der Totalschaden des Fahrrads unterstellt und die Entschädigung erfolgt nach Nr. 4 (Totalschaden).