Bei einem Totalschaden erstattet die GVO Versicherung im Rahmen der Fahrradversicherung den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand – abzüglich eines vorhandenen Restwertes und maximal bis zur Versicherungssumme. Hier erfahren Sie, wann ein Totalschaden vorliegt und wie sich der Restwert bestimmt.
In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Totalschaden:
Der Versicherer erstattet bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versicherungssumme.
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrads dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrads im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Was bedeutet das konkret?
Ist die Reparatur teurer als die Beschaffung eines gleichwertigen neuen Fahrrads, gilt das als Totalschaden. In diesem Fall erhalten Sie den Wert für ein gleichartiges, neuwertiges Fahrrad ersetzt. Vom Erstattungsbetrag wird ein eventueller Restwert – also das, was das beschädigte Rad noch wert ist – abgezogen. Mehr als die vereinbarte Versicherungssumme wird nicht ausgezahlt.
Häufige Fragen
Wann liegt ein Totalschaden vor?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten der Reparatur des Fahrrads dessen Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Was wird bei einem Totalschaden erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand unter Abzug eines vorhandenen Restwertes, maximal die Versicherungssumme.
Was ist der Restwert?
Der Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrrads im beschädigten oder zerstörten Zustand.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, die Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Dokumentversion: 2023.03