Zahlst du eine Folgeprämie deiner Fahrradversicherung der GVO Versicherung nicht rechtzeitig, kann eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Zahlungsfrist folgen – mit weitreichenden Folgen: Bei Verzug drohen Leistungsfreiheit im Schadenfall und eine fristlose Kündigung des Vertrags. Hier erfährst du, welche Regeln nach der Mahnung gelten.
a) Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
b) Leistungsfreiheit:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
c) Kündigungsrecht:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Versicherer schriftlich mahnen und eine Zahlungsfrist setzen. Läuft diese Frist ab, ohne dass gezahlt wurde, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall entfallen und der Vertrag sofort gekündigt werden. Wer die offenen Beträge rechtzeitig ausgleicht, vermeidet diese Folgen.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Zahlungsfrist nach einer Mahnung?
Der Versicherer bestimmt eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung.
Wann ist eine Mahnung überhaupt wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hinweist.
Was passiert bei einem Schaden, wenn ich in Verzug bin?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung von Prämie, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag fristlos gekündigt werden?
Ja. Nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
In welcher Form darf der Versicherer zur Zahlung auffordern?
Die Aufforderung erfolgt in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief, und auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Dokumentversion: 2023.03