Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus wird eine Folgeprämie zum vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Wann die Zahlung als rechtzeitig gilt, richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung.
Im Tarif TOP-VITplus gilt für die Fälligkeit Folgendes:
- Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Fälligkeit legt fest, wann eine Folgeprämie zu zahlen ist. Maßgeblich ist der vereinbarte Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Ob eine Zahlung als pünktlich gilt, ergibt sich aus dem Zeitraum, der im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung genannt ist.
Häufige Fragen
Wann wird eine Folgeprämie fällig?
Eine Folgeprämie wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist.
Wo finde ich den maßgeblichen Zahlungszeitraum?
Der angegebene Zeitraum ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder aus der Prämienrechnung.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zur Fälligkeit?
Diese Regelungen gelten in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.