Wer sein Fahrradzubehör bei der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus absichert, profitiert bei nachhaltigen Materialien von einer erhöhten Entschädigungsgrenze: Bis zu 750 € pro Teil sind erstattungsfähig, wenn das beschädigte oder gestohlene Zubehör aus kompostierbarem Material, Holz, Bambus, Kork oder recyceltem Plastik besteht.
Sofern versichertes Fahrradzubehör durch einen versicherten Schadenfall beschädigt oder abhandengekommen ist, gilt eine erhöhte Entschädigungsgrenze von maximal 750 € pro Teil, sofern das Zubehör aus einem der folgenden Materialien besteht:
- komplett kompostierbares Material
- Holz
- Bambus
- Kork
- recyceltes Plastik
Die Maximalerstattung pro Versicherungsfall nach III. Nr. 2 (Fahrradzubehör) von maximal 1.500 € bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wird nachhaltiges Fahrradzubehör beschädigt oder gestohlen, kann für die Wiederbeschaffung ein höherer Betrag pro Teil erstattet werden – vorausgesetzt, das Zubehör besteht aus einem der aufgeführten umweltfreundlichen Materialien. Die für Fahrradzubehör insgesamt geltende Obergrenze pro Versicherungsfall bleibt davon unberührt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigung pro Teil bei nachhaltigem Zubehör?
Es gilt eine erhöhte Entschädigungsgrenze von maximal 750 € pro Teil.
Welche Materialien gelten als nachhaltig?
Anerkannt werden komplett kompostierbares Material, Holz, Bambus, Kork oder recyceltes Plastik.
In welchen Fällen greift die erhöhte Entschädigungsgrenze?
Sie greift, wenn versichertes Fahrradzubehör durch einen versicherten Schadenfall beschädigt oder abhandengekommen ist.
Ändert sich die Maximalerstattung pro Versicherungsfall?
Nein. Die Maximalerstattung pro Versicherungsfall nach III. Nr. 2 (Fahrradzubehör) von maximal 1.500 € bleibt unberührt.
Dokumentversion: 2023.03