Wer sein Fahrradzubehör mit der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus schützt, erhält im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand – mit klar geregelten Grenzen je Zubehörteil und pro Versicherungsfall.
Erstattung im Schadenfall:
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Entschädigungsgrenzen:
- Die Entschädigungsleistung für Fahrradzubehör ist je Zubehörteil gemäß I. Nr. 1 b (Fahrradzubehör) auf 600 € begrenzt.
- Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen maximal 1.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wird dein Fahrradzubehör beschädigt oder gestohlen, sorgt der Versicherer dafür, dass du gleichwertigen Ersatz im neuwertigen Zustand bekommst. Dabei gibt es eine Obergrenze pro einzelnem Zubehörteil und eine weitere Obergrenze für alle Zubehörteile zusammen in einem Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Was wird bei einem Schaden am Fahrradzubehör erstattet?
Der Versicherer erstattet den Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Wie hoch ist die Entschädigung je Zubehörteil?
Die Entschädigungsleistung für Fahrradzubehör ist je Zubehörteil gemäß I. Nr. 1 b (Fahrradzubehör) auf 600 € begrenzt.
Wie hoch ist die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall?
Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen maximal 1.500 €.
In welchem Tarif gilt diese Regelung für Fahrradzubehör?
Diese Regelung gilt in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus.