In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung leistet der Versicherer im Tarif TOP-VITplus im Schadenfall maximal die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme. Für Mieträder gilt eine gesonderte Höchstgrenze je Versicherungsfall.
Der Versicherer leistet im Schadenfall maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 € je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung im Schadenfall ist nach oben durch die Versicherungssumme begrenzt, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Für gemietete Fahrräder gibt es zudem eine eigene Obergrenze pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung im Schadenfall?
Der Versicherer leistet im Schadenfall maximal eine Entschädigung in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme.
Wo finde ich die maßgebliche Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Versicherungsschein angegeben.
Gibt es für Mieträder eine besondere Höchstgrenze?
Ja, die Höchstersatzleistung für Mieträder ist auf 5.000 € je Versicherungsfall begrenzt.
Gilt die Grenze für Mieträder pro Schadenfall oder insgesamt?
Die Höchstersatzleistung für Mieträder von 5.000 € gilt je Versicherungsfall.