Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung profitieren Sie im Tarif TOP-VITplus von der Innovationsklausel: Werden die Bedingungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Regelungen sofort auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Sind die bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen der Produktline TOP-VIT PlusN ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag im Laufe der Vertragslaufzeit geändert worden, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse oder Assistanceleistungen, welche nicht durch die GVO Versicherung erbracht werden.
Dokumentversion: 2023.03
Was bedeutet das konkret?
Verbessert die Versicherung ihre Bedingungen während der Vertragslaufzeit, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag anfällt, so gelten diese besseren Regelungen automatisch auch für Ihren laufenden Vertrag. Das gilt nicht für kostenpflichtige Zusatzbausteine oder für Assistanceleistungen, die nicht von der GVO Versicherung selbst erbracht werden.
Häufige Fragen
Was regelt die Innovationsklausel im Tarif TOP-VITplus?
Sie regelt, dass Änderungen der Bedingungen, die ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag erfolgen, mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag gelten.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen höheren Beitrag zahlen?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten nur dann automatisch, wenn sie ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbeitrag geändert wurden.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten mit sofortiger Wirkung auch für Ihren bestehenden Vertrag.
Gibt es Leistungen, die von der Innovationsklausel ausgenommen sind?
Ja. Ausgenommen sind beitragspflichtige Zusatzeinschlüsse oder Assistanceleistungen, welche nicht durch die GVO Versicherung erbracht werden.