In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gelten im Tarif TOP-VITplus klare Pflichten schon vor einem Schadenfall: Das Fahrrad ist stets mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern, ohne Rahmennummer muss es codiert werden, und der vom Hersteller vorgegebene ordnungsgemäße Zustand ist jederzeit einzuhalten.
a) Sicherung des Fahrrads
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch in folgenden Fällen:
- wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird (z. B. für Pausen, Einkäufe)
- wenn das Fahrrad in einem Raum abgestellt wird, der von mehreren Personen genutzt wird
b) Codierung
Der Versicherungsnehmer muss das Fahrrad codieren lassen, sofern keine Rahmennummer vorliegt. Die Codierung kann erfolgen:
- bei der Polizei
- beim Fachhändler
- beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC)
Ein entsprechender Nachweis ist dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.
c) Herstellervorgaben
Der Versicherungsnehmer muss das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Schutz greift, sollten Sie einige Grundregeln beachten: Schließen Sie Ihr Fahrrad immer mit einem üblichen Schloss ab, wenn Sie es abstellen – auch bei kurzen Pausen oder in Gemeinschaftsräumen. Fehlt eine Rahmennummer, lassen Sie das Rad codieren und heben Sie den Nachweis auf. Halten Sie das Rad zudem so instand, wie es der Hersteller vorsieht. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Muss ich mein Fahrrad auch bei kurzen Pausen abschließen?
Ja. Das Fahrrad ist stets mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern, wenn es nicht genutzt wird – auch bei kurzfristigen Unterbrechungen wie Pausen oder Einkäufen.
Was gilt, wenn ich das Rad in einem Gemeinschaftsraum abstelle?
Auch dann muss das Fahrrad mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert werden, wenn es in einem Raum abgestellt wird, der von mehreren Personen genutzt wird.
Wann muss ich mein Fahrrad codieren lassen?
Eine Codierung ist erforderlich, sofern keine Rahmennummer vorliegt. Sie kann bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) erfolgen.
Muss ich die Codierung nachweisen?
Ja. Ein entsprechender Nachweis ist dem Versicherer auf Verlangen vorzulegen.
Welche Pflichten habe ich zur Instandhaltung?
Der Versicherungsnehmer muss das versicherte Fahrrad jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand halten.
Dokumentversion: 2023.03