In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Krankenhaustagegeld bei Unfall:
Muss der Versicherungsnehmer nach einem Unfall nach II., Nr. 2 a) (Unfallschäden) bei der Nutzung des versicherten Fahrrads stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden, leistet der Versicherer für die Dauer von maximal fünf Tagen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 € pro Tag.
Das Krankenhaustagegeld wird für jeden angefangenen Tag ausgezahlt, in dem sich der Versicherungsnehmer in stationären Krankenhausaufenthalt befindet, maximal jedoch für eine Dauer von 5 Tagen und einer damit verbundenen Höchstentschädigung von 50 € für den gesamten Zeitraum des stationären Aufenthalts.
Dokumentversion: 2023.03