Wer mit dem versicherten Fahrrad in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus einen Unfall erleidet und stationär ins Krankenhaus muss, erhält ein Krankenhaustagegeld von 10 € pro Tag – für maximal fünf Tage und bis zu 50 € Höchstentschädigung.
Muss der Versicherungsnehmer nach einem Unfall nach II., Nr. 2 a) (Unfallschäden) bei der Nutzung des versicherten Fahrrads stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden, leistet der Versicherer für die Dauer von maximal fünf Tagen ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 € pro Tag.
Auszahlung des Krankenhaustagegeldes:
- Es wird für jeden angefangenen Tag ausgezahlt, in dem sich der Versicherungsnehmer in stationärem Krankenhausaufenthalt befindet.
- Die Auszahlung erfolgt maximal für eine Dauer von 5 Tagen.
- Die damit verbundene Höchstentschädigung beträgt 50 € für den gesamten Zeitraum des stationären Aufenthalts.
Was bedeutet das konkret?
Wenn du nach einem Unfall mit deinem versicherten Fahrrad stationär im Krankenhaus behandelt werden musst, zahlt der Versicherer dir für jeden Tag deines Aufenthalts einen festen Tagessatz. Diese Leistung ist zeitlich begrenzt und hat eine feste Obergrenze für den gesamten Aufenthalt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankenhaustagegeld pro Tag?
Der Versicherer leistet ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 € pro Tag.
Für wie viele Tage wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Das Krankenhaustagegeld wird für maximal fünf Tage ausgezahlt.
Wie hoch ist die Höchstentschädigung insgesamt?
Die Höchstentschädigung beträgt 50 € für den gesamten Zeitraum des stationären Aufenthalts.
Wann besteht Anspruch auf das Krankenhaustagegeld?
Der Anspruch besteht, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Unfall nach II., Nr. 2 a) (Unfallschäden) bei der Nutzung des versicherten Fahrrads stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden muss.
Wird auch ein angefangener Tag berücksichtigt?
Ja, das Krankenhaustagegeld wird für jeden angefangenen Tag ausgezahlt, in dem sich der Versicherungsnehmer in stationärem Krankenhausaufenthalt befindet.
Dokumentversion: 2023.03