Wer mit der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus nach einem Totalschaden oder Diebstahl ein nachhaltiges Fahrrad wiederbeschafft, erhält bis zu 10 % über der Versicherungssumme, mindestens 250 € und höchstens den Wiederbeschaffungswert – etwa für Räder aus Holz oder Bambus oder mit Nachhaltigkeitssiegel.
Sofern das versicherte Fahrrad durch ein versichertes Ereignis einen Totalschaden erlitten hat oder abhandengekommen ist, entschädigt der Versicherer bei der Wiederbeschaffung eines nachhaltigen Fahrrads bis zu 10 % über der Versicherungssumme, mindestens 250 €, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert.
Voraussetzung ist:
- der Rahmen des neuen Fahrrads besteht aus Holz oder Bambus oder
- das Fahrrad ist mit einem offiziellen Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet und
- das neue Fahrrad wird mit diesem Versicherungsprodukt über uns abgesichert.
Sofern der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigt, bevor dieser die Laufzeit von zwei Versicherungsjahren (24 Monate) erreicht hat, kann der Versicherer den Zuschuss vom Versicherungsnehmer zurückfordern. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Versicherungsnehmer diesen in Anspruch genommen hat.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Fahrrad nach einem versicherten Ereignis ersetzt und entscheidet man sich für ein besonders nachhaltiges Modell, kann die Entschädigung höher ausfallen als die vereinbarte Versicherungssumme. Als nachhaltig gilt dabei ein Rad mit Rahmen aus Holz oder Bambus oder mit einem offiziellen Nachhaltigkeitssiegel. Der Zuschuss ist an die weitere Absicherung des neuen Rades und an eine Mindestlaufzeit des Vertrags geknüpft.
Häufige Fragen
Wann greift die Förderung für ein nachhaltiges Fahrrad?
Die Förderung greift, wenn das versicherte Fahrrad durch ein versichertes Ereignis einen Totalschaden erlitten hat oder abhandengekommen ist und ein nachhaltiges Fahrrad wiederbeschafft wird.
Wie hoch ist die zusätzliche Entschädigung?
Der Versicherer entschädigt bis zu 10 % über der Versicherungssumme, mindestens 250 €, maximal jedoch den Wiederbeschaffungswert.
Welche Fahrräder gelten als nachhaltig?
Nachhaltig ist ein Fahrrad, dessen Rahmen aus Holz oder Bambus besteht oder das mit einem offiziellen Nachhaltigkeitssiegel ausgezeichnet ist. Zudem muss das neue Fahrrad mit diesem Versicherungsprodukt abgesichert werden.
Kann der Zuschuss zurückgefordert werden?
Ja. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag, bevor dieser die Laufzeit von zwei Versicherungsjahren (24 Monate) erreicht hat, kann der Versicherer den Zuschuss zurückfordern – jedoch nur, wenn dieser in Anspruch genommen wurde.
Dokumentversion: 2023.03