Bei der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus kann eine Kündigung wieder unwirksam werden, wenn der Versicherungsnehmer die ausstehende Prämie rechtzeitig zahlt. Welche Frist dabei gilt und was mit der Leistungsfreiheit des Versicherers passiert, erfahren Sie hier.
Zahlung der Prämie nach Kündigung:
Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung leistet:
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder
- wenn die Kündigung mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf.
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 3b) bleibt unberührt.
IX. Dauer und Ende des Vertrages
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag gekündigt, weil eine Prämie offen ist, lässt sich die Kündigung noch abwenden. Zahlt der Versicherungsnehmer den offenen Betrag rechtzeitig – innerhalb der genannten Monatsfrist –, gilt die Kündigung als hinfällig. Die Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt davon jedoch unberührt.
Häufige Fragen
Kann ich eine Kündigung durch Zahlung rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer die Zahlung fristgerecht leistet.
Welche Frist gilt für die Zahlung?
Die Zahlung muss innerhalb eines Monats nach der Kündigung erfolgen. Wurde die Kündigung mit einer Fristbestimmung verbunden, gilt ein Monat nach Fristablauf.
Ist der Versicherer nach fristgerechter Zahlung wieder voll leistungspflichtig?
Die Regelung über die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Nr. 3b) bleibt unberührt. Sie wird durch die Unwirksamkeit der Kündigung nicht aufgehoben.
Was passiert, wenn ich die Zahlung nicht rechtzeitig leiste?
Wird die Zahlung nicht innerhalb der genannten Monatsfrist geleistet, bleibt die Kündigung wirksam.