Nach einem Schaden an Ihrem Fahrrad gelten in der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus klare Pflichten: den Schaden unverzüglich anzeigen, strafbare Handlungen sowie Brand- oder Explosionsschäden binnen 24 Stunden der Polizei melden, Belege und Nachweise einreichen, beschädigte Teile aufbewahren, Auskünfte erteilen und den Schaden mindern.
a) Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich ggf. auch mündlich oder telefonisch anzeigen.
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind, sind außerdem unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer im Schadenprotokoll benennen.
Schäden an einem Fahrrad, das der Versicherungsnehmer zum Transport aufgegeben hat, muss der Versicherungsnehmer unverzüglich dem Beförderungsunternehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind dem Versicherer vorzulegen.
b) Unterlagen/Nachweise
Auf Nachfrage des Versicherers muss der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall die Anschaffungsbelege des Fahrrads im Original und die vom Schadenfall betroffenen Teile sowie die Originalrechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichen.
Bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen ist die entsprechende Rechnung der Fahrradwerkstatt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten Fahrrad, wie z. B. Marke, Typ und Rahmennummer enthalten. Bei Reparaturkosten die voraussichtlich 500 € übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
Der Versicherungsnehmer hat zusätzlich für Mieträder den Eigentümer (Name, Anschrift und Telefonnummer) der Räder zu benennen, den dazugehörigen Mietvertrag sowie die Zahlungsaufforderung des Vermieters einzureichen.
c) Aufbewahrung
Der Versicherungsnehmer hat bis zum Abschluss der Schadenregulierung das beschädigte Fahrrad bzw. sind die beschädigten Teile zur Besichtigung aufzubewahren.
d) Auskünfte
Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.
e) Schadenminderung
Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht).
f) Mieträder
Der Versicherungsnehmer muss bei Mieträdern den Eigentümer (Name, Anschrift und Telefonnummer) der Räder benennen, den dazugehörigen Mietvertrag sowie die Zahlungsaufforderung des Vermieters einreichen.
Dokumentversion: 2023.03
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihrem Fahrrad etwas passiert, sollten Sie sich rasch beim Versicherer melden und alles Wichtige dokumentieren. Bei Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen sowie bei Brand- oder Explosionsschäden gehört auch die Polizei zeitnah informiert. Bewahren Sie beschädigte Teile auf, sammeln Sie Belege und Rechnungen und helfen Sie dabei mit, dass der Schaden geklärt werden kann. Diese Paraphrase ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
Der Schadeneintritt ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen, ggf. auch mündlich oder telefonisch.
Wann muss ich die Polizei einschalten?
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden durch Brand oder Explosion sind unverzüglich, also innerhalb von 24 Stunden, der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. Der Versicherer ist im Schadenprotokoll zu benennen.
Ab welchen Reparaturkosten brauche ich einen Kostenvoranschlag?
Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 € übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
Welche Unterlagen benötige ich bei Mieträdern?
Bei Mieträdern sind der Eigentümer (Name, Anschrift und Telefonnummer) zu benennen sowie der dazugehörige Mietvertrag und die Zahlungsaufforderung des Vermieters einzureichen.
Was passiert mit dem beschädigten Fahrrad?
Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zum Abschluss der Schadenregulierung zur Besichtigung aufzubewahren.