In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus ist geregelt, wer als versicherte Person gilt – neben dem Eigentümer auch Personen, die das Fahrrad mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers nutzen.
Als versicherte Person gilt:
- jeder Eigentümer (auch juristische Person)
- Personen, die mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad nutzen
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist nicht nur der Eigentümer des Fahrrads, sondern auch jede Person, die das im Versicherungsschein genannte Fahrrad mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verwendet. Auch juristische Personen können als Eigentümer versicherte Personen sein.
Häufige Fragen
Wer gilt als versicherte Person in der Fahrradversicherung?
Versicherte Person ist jeder Eigentümer (auch juristische Person) sowie Personen, die mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad nutzen.
Können auch juristische Personen versichert sein?
Ja. Als versicherte Person gilt jeder Eigentümer, auch eine juristische Person.
Sind auch andere Nutzer des Fahrrads versichert?
Ja. Versichert sind auch Personen, die das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit Wissen und Wollen des Versicherungsnehmers nutzen.
Welches Fahrrad ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad.
Dokumentversion: 2023.03