In der Fahrradversicherung der GVO Versicherung ist im Tarif TOP-VITplus das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit und ohne elektrische Tretunterstützung bis zu einem Kaufpreis von 15.000 € abgesichert. Ebenso mitversichert sind alltägliches Fahrrad-Zubehör sowie gemietete oder von einer Fachwerkstatt gestellte Mieträder.
a) Fahrrad
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (z. B. Sattel, Lenker, Gepäckträger, Akku und Lade-/Steuergerät), deren Kaufpreis 15.000 € nicht übersteigt.
b) Fahrrad-Zubehör
Versichert ist darüber hinaus lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es zum alltäglichen Gebrauch des Fahrrads dient.
c) Mietrad
Ergänzend zu dem versicherten Fahrrad besteht Versicherungsschutz für alle Mieträder, die durch den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person von einem gewerblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen gemietet und genutzt werden. Selbiges gilt für Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Fahrrad in Reparatur befindet.
Der Versicherungsschutz bei Mieträdern beschränkt sich ausschließlich auf die versicherten Gefahren und Schäden gemäß II., Nr. 1 a) bis c) (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) sowie Nr. 2 a) d) (Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung). Die Ausschlüsse gemäß II. Nr. 3 (Ausschlüsse) bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad – ob klassisch oder mit elektrischer Tretunterstützung – samt der fest verbauten Teile, solange der Kaufpreis die genannte Obergrenze nicht überschreitet. Auch loses Zubehör für den täglichen Gebrauch zählt dazu. Wer zusätzlich ein Rad mietet oder während einer Reparatur ein Ersatzrad von der Werkstatt bekommt, ist im vorgesehenen Rahmen ebenfalls geschützt.
Häufige Fragen
Sind auch E-Bikes mitversichert?
Ja. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne und mit elektrischer Tretunterstützung (Hilfsmotor), sofern der Kaufpreis 15.000 € nicht übersteigt.
Welche Teile am Fahrrad sind abgedeckt?
Mitversichert sind die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile, zum Beispiel Sattel, Lenker, Gepäckträger, Akku sowie Lade-/Steuergerät.
Ist Fahrrad-Zubehör mitversichert?
Ja, lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör ist versichert, sofern es zum alltäglichen Gebrauch des Fahrrads dient.
Gilt der Schutz auch für gemietete Räder?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Mieträder, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm im Haushalt lebenden Person bei einem gewerblichen Anbieter für maximal 10 Tage gemietet werden. Das gilt auch für Räder, die eine Fachwerkstatt während einer Reparatur des versicherten Fahrrads kostenfrei zur Verfügung stellt.
Welcher Schutz gilt bei Mieträdern?
Bei Mieträdern beschränkt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf die versicherten Gefahren und Schäden gemäß II., Nr. 1 a) bis c) (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) sowie Nr. 2 a) d) (Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung). Die Ausschlüsse gemäß II. Nr. 3 bleiben bestehen.