In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Versichertes Risiko:
1. Verkehrssicherungspflichten
Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-6.1 AVB HuG GVO die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Turnund Spielplätzen mit den dazugehörigen Geräten sowie aus Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern sowie hauseigenen Schwimmund Schwitzbädern.
2. Photovoltaik-, Solarthermieund Wärmepumpenanlagen
2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit der Unterhaltung von Photovoltaik-, Solarthermieund Wärmepumpenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber, einem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.
2.2 Nicht versichert ist die Versorgung von Endverbrauchern sowie für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
3. Wallboxen / E-Ladestationen
3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen/E-Ladestationen auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen bezeichnetem Grundstück stehen.
Wallboxen/E-Ladestationen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid).
3.2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
3.3 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wallboxen/E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werden.
3.4 Soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (z.B. KFZoder Gebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
4. Flüssiggastanks
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von auf dem Versicherungsgrundstück gelegenen Flüssiggastanks.
5. Berufliche/Gewerbliche Tätigkeit
5.1 Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Hausund Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebsoder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt.
Dies gilt nicht für Praxis-/Büroräume, die der Versicherungsnehmer dort unterhält, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
5.2 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für Schäden aufgrund der Tätigkeit.
Dokumentversion: 2022.10