In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt im Tarif TOP-VITplus folgendes für Fahrzeuge:
1. Beund Entladeschäden
1.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Beund Entladen von Land-, Luft und Wasserfahrzeugen sowie Containern verursacht werden.
1.2 Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn diese beim
Abheben von oder Heben auf Landund Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Beund Entladens entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Container selbst Gegenstand von Verkehrsverträgen (Fracht-, Speditionsoder Lagerverträgen) sind.
1.3. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern.
1.4 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.
Dokumentversion: 2022.10