In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung zahlen Sie Ihre Beiträge im Voraus – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Erfahren Sie, wie Versicherungsperiode und Versicherungsjahr definiert sind und was bei einer Vertragsdauer von unter oder über einem Jahr gilt.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Sie können selbst wählen, in welchem Rhythmus Sie Ihren Beitrag im Voraus entrichten – von der monatlichen Zahlung bis zum einmaligen Gesamtbeitrag. Der Vertrag rechnet grundsätzlich in Jahresabschnitten. Läuft Ihr Vertrag über mehrere Jahre, bleibt die Versicherungsperiode trotzdem jeweils ein Jahr. Ist Ihr Vertrag kürzer als ein Jahr, richtet sich die Periode nach der tatsächlichen Laufzeit. Passt die Vertragsdauer nicht auf volle Jahre, fällt das erste Versicherungsjahr kürzer aus, während die weiteren Jahre wieder volle Jahre sind.
Häufige Fragen
In welchen Zeitabständen kann ich meinen Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Wie wird das Versicherungsjahr bei einer Vertragsdauer ohne ganze Jahre berechnet?
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Dokumentversion: 2022.10