Nach einem Schadenfall in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung besteht ein Kündigungsrecht – etwa nach einer Schadensersatzzahlung, einer zu Unrecht abgelehnten Freistellung oder einer zugestellten Klage. Wann die Frist läuft und wann eine Kündigung wirksam wird, ist hier übersichtlich zusammengefasst.
2.1 Kündigungsrecht
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- a) vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- b) der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- c) dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
2.3 Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dieses Recht besteht in bestimmten Situationen – etwa wenn gezahlt, ein Anspruch abgelehnt oder eine Klage zugestellt wurde. Für die Kündigung gilt jeweils eine Frist, und je nachdem, wer kündigt, wird die Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt wirksam.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wird eine Kündigung des Versicherers wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.