In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – wichtig zu wissen ist jedoch, welche Rolle die rechtzeitige Zahlung des ersten Beitrags dabei spielt.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Zeitpunkt, ab dem der Schutz greift, steht in Ihrem Versicherungsschein. Damit dieser Schutz tatsächlich wirksam wird, kommt es zusätzlich darauf an, dass der erste beziehungsweise einmalige Beitrag ordnungsgemäß und rechtzeitig gezahlt wird.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wo finde ich den Beginn des Versicherungsschutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Gilt der Beginn uneingeschränkt?
Der Beginn gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Welche Bedeutung hat die Zahlung des ersten Beitrags?
Ob der Schutz wie vorgesehen eintritt, hängt von den Regelungen über verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags ab.