Die Unfallversicherung der GVO Versicherung bietet weltweiten Schutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit zustoßen. Erfahren Sie, wann ein Unfall vorliegt, welche Kraftanstrengungen mitversichert sind und worauf Sie bei Leistungseinschränkungen und Ausschlüssen achten sollten.
1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
1.5 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung springt ein, wenn Ihnen während der Vertragslaufzeit ein Unfall passiert – und zwar weltweit. Als Unfall gilt dabei ein plötzlich von außen wirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Auch bestimmte Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung, etwa verrenkte Gelenke oder gezerrte Muskeln, Sehnen, Bänder und Kapseln, zählen dazu. Beachten Sie zusätzlich die Regelungen zu Leistungseinschränkungen und Ausschlüssen, die für alle Leistungsarten gelten.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
Wann liegt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Sind Verletzungen durch Kraftanstrengung mitversichert?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Ab wann besteht Versicherungsschutz?
Es besteht Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
Gibt es Einschränkungen des Versicherungsschutzes?
Ja. Es gelten die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5). Diese gelten für alle Leistungsarten.