Bei der Unfallversicherung der GVO Versicherung leistet der Versicherer für Unfallfolgen. Wirken Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung mit, kann sich die Leistung mindern – ab welchem Anteil das gilt und wann die Minderung entfällt, erfahren Sie hier.
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen.
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens:
- im Falle einer Invalidität mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrades;
- im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen mindert sich die Leistung.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.
Was bedeutet das konkret?
Die Unfallversicherung leistet grundsätzlich für die Folgen eines Unfalls. Haben aber vorhandene Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wird die Leistung anteilig entsprechend diesem Mitwirkungsanteil gekürzt. Erst wenn dieser Anteil eine bestimmte Höhe überschreitet, kommt die Kürzung überhaupt zum Tragen.
Häufige Fragen
Wofür leistet die Unfallversicherung?
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen.
Was passiert, wenn Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt haben?
Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens. Bei Invalidität mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, im Todesfall und – soweit nichts anderes bestimmt ist – in allen anderen Fällen die Leistung.
Ab welchem Mitwirkungsanteil wird die Leistung gemindert?
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung.
Wird der Invaliditätsgrad durch Vorerkrankungen beeinflusst?
Ja. Im Falle einer Invalidität mindert sich der Prozentsatz des Invaliditätsgrades entsprechend dem Anteil der mitwirkenden Krankheit oder des Gebrechens.