Nach einem Schadenfall in der Hausratversicherung der GVO Versicherung können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann eine Kündigung in Textform möglich ist und ab wann sie wirksam wird.
1. Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform, hier auch Textform zulässig, zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
2. Kündigung durch Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres in Schriftform, hier auch Textform zulässig, zu kündigen.
3. Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht nur für begrenzte Zeit – bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Sie als Versicherungsnehmer können dabei entscheiden, ob die Kündigung sofort oder erst zum Ende des Versicherungsjahres greifen soll. Kündigt hingegen der Versicherer, wird dies erst einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Eine Kündigung ist schriftlich oder in Textform möglich.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Bis wann ist die Kündigung nach einem Schaden möglich?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
In welcher Form muss ich die Kündigung erklären?
Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären, wobei hier auch die Textform zulässig ist.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Als Versicherungsnehmer können Sie das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Ab wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.