Übersteigt in der Hausratversicherung der GVO Versicherung die Versicherungssumme den Wert des versicherten Hausrats erheblich, spricht man von Überversicherung – und beide Vertragsparteien können die Summe sofort herabsetzen lassen. Wer eine Überversicherung dagegen absichtlich zur eigenen Bereicherung schließt, riskiert die Nichtigkeit des Vertrags.
1. Herabsetzung der Versicherungssumme bei erheblicher Überversicherung:
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
2. Überversicherung in Bereicherungsabsicht:
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12
Was bedeutet das konkret?
Eine Überversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats. In diesem Fall können sowohl Sie als auch der Versicherer verlangen, die Summe sofort zu senken – die Prämie richtet sich dann nach dem niedrigeren Wert. Wurde die Überversicherung bewusst genutzt, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen, ist der Vertrag ungültig.
Häufige Fragen
Wann liegt eine Überversicherung vor?
Eine Überversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt.
Wer kann die Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen?
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können verlangen, dass die Versicherungssumme zur Beseitigung der Überversicherung mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Was passiert mit der Prämie nach einer Herabsetzung?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was gilt, wenn die Überversicherung absichtlich geschlossen wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.