In der Hausratversicherung der GVO Versicherung müssen Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung beheizen und dies ausreichend kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen absperren und entleeren. Wer diese Sicherheitsvorschrift verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
1. Sicherheitsvorschrift
Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer in der kalten Jahreszeit die Wohnung (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 3):
- zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren, oder
- alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
2. Folgen der Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer die in Nr. 1 genannte Obliegenheit, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen:
- zur Kündigung berechtigt, oder
- auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Was bedeutet das konkret?
Damit Frostschäden an Wasserleitungen vermieden werden, sollten Sie Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit warm halten und regelmäßig nachsehen. Alternativ können Sie das Wasser komplett absperren und die Leitungen leeren. Halten Sie sich nicht an diese Vorgabe, kann der Versicherer im Schadenfall den Vertrag kündigen oder die Leistung kürzen bzw. ganz verweigern. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit tun?
Sie müssen die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alternativ alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Verletzen Sie die Sicherheitsvorschrift, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 Nr. 1 b) und Nr. 3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Habe ich eine Wahlmöglichkeit bei der Erfüllung?
Ja. Sie können entweder die Wohnung beheizen und genügend häufig kontrollieren oder die wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten.
Was zählt als Wohnung im Sinne dieser Vorschrift?
Die Definition der Wohnung ergibt sich aus Abschnitt A § 6 Nr. 3.
Inhalte aus: Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12