In der Hausratversicherung der GVO Versicherung geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt. Wichtig sind dabei Sonderregeln für Personen in häuslicher Gemeinschaft sowie klare Obliegenheiten zur Sicherung dieser Ansprüche.
1. Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht zu wahren:
- unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften,
- und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Versicherung Ihren Schaden bezahlt, kann sie im Gegenzug den Anspruch übernehmen, den Sie gegen einen Verursacher haben – sie darf sich dann bei diesem das Geld zurückholen. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, ist dieser Übergang in der Regel ausgeschlossen, außer der Schaden wurde absichtlich verursacht. Sie sollten Ihre Ansprüche ordentlich sichern und die Versicherung bei der Durchsetzung unterstützen, damit Ihre Leistung nicht gekürzt wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Gilt der Übergang auch bei Personen in meinem Haushalt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Welche Pflichten habe ich zur Sicherung des Anspruchs?
Sie müssen Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften wahren und nach dem Übergang bei der Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitwirken.
Was passiert, wenn ich diese Obliegenheit verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer insoweit nicht zur Leistung verpflichtet, als er dadurch keinen Ersatz vom Dritten erlangen kann. Bei grob fahrlässiger Verletzung kann er seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit tragen Sie.
Vorliegende Dokumentenversion (Jahr.Monat): 2017.12